HEALTH CLAIMS


Health-claims - Nahrungsergänzungsmittel

Sie sind im Vertrieb bzw. in der Herstellung von Nahrungsergänzungsmittel und/oder dietätischen Lebensmittel für besondere medzinische Zwecke tätig.

Ich berate Sie gerne bei Fragen der korrekten Bewerbung, über Grau-Zonen und absolute "No-go" im Bereich der gesundheitsbezogenen Angaben.

Die Herausforderung in diesem Bereich ist die Aktualität. Sie können heute ruhigen Gewissens zu einem bestimmten Inhaltstoff eine gesundheitsbezogene Angabe tätigen und am nächsten Tag finden Sie in der Datenbank der EFSA einen abgelehnten Claim zu diesem Inhaltsstoff. Von besonderer Bedeutung ist hier die EUGH Judikatur sowie rechtliche Entscheidungen der nationalen Gericht.

Den Rechtsrahmen stellt die "Health Claims Verordnung“ (EU) 1924/2006) sowie die Verordnung (EU) Nr. 432/2012 mit 222 zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben zu Lebensmitteln und konkreten Verwendungsbedingungen dar.

Ich prüfe für Sie, ob
• die Aussagen in Ihrer Werbung oder Kennzeichnung den   Bestimmungen der Health Claims Verordnung entsprechen.

Typische Problemstellungen:
• Fallen pflanzliche Stoffe (botanicals) unter die Health Claim   Verordnung bzw. was darf man zu diesen Inhaltsstoffen sagen?
• Isoflavone, Resveratrol?
• Wie sieht es mit krankheitsbezogenen Aussagen aus?
• Glucosaminsulfat und Chondroitinssulfat?